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Beirat der Arbeitsgemeinschaft Endometriose

  1. Der Beirat besteht aus sieben von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern und einem vom Vorstand der Deutschen Stiftung Endometriose Forschung (SEF) entsandten Mitglied, welches zwingend Mitglied der SEF sein muss. Die weiteren Mitglieder müssen als Mitglied mindestens einer der folgenden Fachgesellschaften angehören (AGE, DGGEF, DGRM, DGPFG, SEF, EEL).
     
  2. Als Beiratsmitglieder können nur ordentliche Mitglieder des Vereins vorgeschlagen und gewählt werden. Die Amtszeit des Beirats beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
     
  3. Die Aufgabe des Beirats ist die Beratung des Vorstands bei Entscheidungen und Beschlüssen und die Mitarbeit bei der Erstellung von Publikationen und Empfehlungen.
     
  4. Die Mitglieder des Beirats können – auch einzeln – auf Einladung des Vorstands an dessen Sitzungen beratend teilnehmen.
     
  5. Die Beiratsmitglieder werden mit Ausnahme des Vertreters der SEF in einer geheimen Gesamtwahl gewählt. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl zwischen den verbleibenden Kandidaten.